KFZ-Sachverständiger Chiarelli

Sie hatten einen Unfall? – So gehen Sie vor:

  • 1. UNFALLSTELLE ABSICHERN

    Warnblinker · Warnweste · Warndreieck
    Wenn möglich: Fahrzeuge an den Fahrbahnrand abstellen und Warnblinkanlage einschalten · Warnweste anlegen · Warndreieck in ausreichendem Abstand abstellen.

  • 2. ERSTE HILFE LEISTEN

    Verletzte beruhigen · blutende Wunden versorgen · stabile Seitenlage bei bewusstlosen, atmenden Verletzten · Herzdruckmassage bei bewusstlosen Verletzten mit unregelmäßiger oder ausgesetzter Atmung.

  • 3. NOTRUF

    Rettungsdienst 112
    Wer? Was? Wo? Wieviele? Warten!
    Polizei 110
    Bei Verletzten oder höherem Sachschaden sollte die Polizei verständigt werden.

  • 4. UNFALLBERICHT + BEWEISE

    Zeugen: Personendaten erfassen
    Fotos: Positionen von Fahrzeugen · aus Blickwinkeln beteiligter Personen · Beschädigungen und Bremsspuren.
    Unfallbericht: sachliche Dokumentation · Ablauf skizzieren · kein Schuldeingeständnis machen!

  • 5. SCHADENGUTACHTEN + ABWICKLUNG

    Abschleppdienst/Werkstatt/Autohaus Ihres Vertrauens kontaktieren ·
    Kfz-Sachverständigen wählen für Gutachtenerstellung und Schadenabwicklung.

  • NOCH FRAGEN?

    Ist Ihnen etwas unklar oder sind Sie sich unsicher, helfe ich Ihnen gern weiter. Rufen Sie mich an unter:
    +49 151 40162630

Ihr gutes Recht: Ein Gutachten vom unabhängigen Sachverständigen.

Ihnen steht ein qualifiziertes, neutrales und nicht weisungsgebundenes Gutachten über Ihren Fahrzeugschaden zu, um das Beweisbild zu sichern und den Sachverhalt zu klären. Dadurch wird eine zufriedenstellende Schadenregulierung ermöglicht. Ich bin Ihnen dabei jederzeit gern behilflich.

Ihr KFZ-Sachverständiger:

Mein Name ist Gennaro Chiarelli und als KFZ-Sachverständiger stehe ich Ihnen mit schneller Hilfe bei allen Fragen und Herausforderungen rund um Ihr Fahrzeug zur Seite.

Lassen Sie sich als Geschädigter nicht von der gegnerischen Versicherung und dem damit verbundenen Schadensregulierungs-Papierkram stressen. Ich unterstütze Sie effizient, schnell und kompetent und erledige das für Sie! Nutzen Sie meinen Service kostenfrei, denn bei Haftpflichtschäden übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens.

Beim Kaskoschaden bestimmt Ihre Versicherung einen Sachverständigen und schickt diesen zu Ihnen. Wenn Sie die Überprüfung des Schadens durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen wünschen, kontaktieren Sie mich. Mein Honorar wird dann zunächst von Ihnen bezahlt.

Als Kfz-Sachverständiger berate ich Sie: unparteilich · objektiv · fair

Meine Kontaktdaten

Gennaro Chiarelli
KFZ-Sachverständiger
Bussardweg 15, 90513 Zirndorf
Telefon: +49 151 40162630
E-Mail: gutachten@kfz-sv-chiarelli.de

So gehe ich als Sachverständiger vor:

Wenn Sie mich nach einem Unfall kontaktieren, werde ich den Schaden an Ihrem Fahrzeug untersuchen und fotografieren, entweder in der Werkstatt oder bei Ihnen zu Hause. Anschließend berechne ich die voraussichtlichen Reparaturkosten und die Höhe einer eventuellen Wertminderung. Sollte es sich um einen Totalschaden handeln, wird der Wiederbeschaffungs-/Restwert Ihres Fahrzeugs ermittelt. Das Gutachten wird an die eintrittspflichtige Versicherungsgesellschaft gesendet. Natürlich erhalten Sie eine Kopie des Gutachtens für Ihre Unterlagen. Falls Sie einen Verkehrsrechtsanwalt beauftragt haben, erhält auch er eine Kopie davon.

Weitere Dienstleistungen rund um Ihr Fahrzeug

Haben Sie Fragen rund um Ihr Auto, oder benötigen Sie eine zweite Meinung?

Als Kfz-Sachverständiger biete ich Ihnen weitere hilfreiche Dienstleistungen rund ums Fahrzeug an, die Ihnen helfen können, Geld zu sparen. Ich unterstütze Sie, wenn es darum geht, den optimalen Kauf- bzw. Verkaufspreis für Gebrauchtwagen und Oldtimer zu ermitteln. Sollten Sie beim Kauf eines Fahrzeugs den Verdacht hegen, es handle sich um ein Unfallfahrzeug oder wenn die Durchführung einer Reparatur nachgewiesen werden muss, auch dann bin ich der richtige Ansprechpartner. Gerne schaue ich mir den Fall an und gebe Tipps, wie man am besten vorgeht. Kontaktieren Sie mich und wir vereinbaren einen Termin.

Meine Dienstleistungen in der Übersicht:

  • Gutachten bei Haftpflichtschäden
  • Gutachten bei Kaskoschäden
  • Kraftfahrzeug-Wertgutachten
  • Beweissicherungsgutachten
  • Kostenvoranschlag und -überprüfung
  • Restwertermittlung

Ihre Rechte als Geschädigter eines Unfalls

Sachverständiger

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung zu beauftragen. Dies gilt auch wenn die gegnerische Versicherung bereits einen Gutachter beauftragt hat. Die Gutachterkosten muss im Haftpflichtschadenfall die gegnerische Versicherung tragen.

Rechtsanwalt

Als Geschädigter haben Sie das Recht einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Schadenregulierung zu beauftragen. Die Rechtsanwaltskosten sind im Haftpflichtschadenfall von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Auf Wunsch stelle ich einen Kontakt her.

Werkstatt

Als Geschädigter steht es Ihnen frei eine Werkstatt Ihrer Wahl mit der Reparatur zu beauftragen. Natürlich kenne ich die Werkstätten im Raum Zirndorf, Fürth und Nürnberg und kann Ihnen gern eine Empfehlung aussprechen.

Abrechnung

Als Geschädigter haben Sie das Recht, sich die Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung auf Grundlage eines Gutachtens erstatten zu lassen, eine Reparatur ist nicht verpflichtend, auch eine Auszahlung des Nettobetrags ist möglich.

Wertminderung

Abhängig von Alter und Laufleistung Ihres Fahrzeuges kann Ihnen als Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall eine Wertminderung zustehen. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages oder Gutachtens durch einen Sachverständigen ist hier dringend zu empfehlen.

Ersatzwagen / Entschädigung

Während der Reparaturdauer haben Sie in der Regel Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Nehmen Sie kein Ersatzfahrzeug in Anspruch, haben Sie das Recht auf Nutzungsausfall-Entschädigung.

Ein Gutachten schützt Sie vor finanziellem Verlust

In einen Unfall verwickelt zu sein ist meist sehr ärgerlich, besonders wenn man selbst keine Schuld daran trägt. Normalerweise schickt die gegnerische Versicherung einen Gutachter, um den Schaden zu beurteilen und ein Gutachten zu erstellen. Diese arbeiten im Interesse der Versicherung, was dazu führen kann, dass der Schaden im Gutachten unterbewertet wird. Das kann für Sie bedeuten, möglicherweise Geld durch den Unfall zu verlieren.
Um dies zu vermeiden, schalten Sie besser einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen ein. Denken Sie daran, dass die Beauftragung eines freien, unabhängigen Gutachters nicht von der Höhe des Schadens abhängt. Zur Auftragserteilung ist es nicht notwendig, die Zustimmung der gegnerischen Versicherung einzuholen. Kontaktieren Sie mich gerne auch bei ungeklärter Schuldfrage, ich berate Sie gerne.

Als Sachverständiger stelle ich sicher, dass Sie schnell und unkompliziert zu dem Geld kommen, das Ihnen zusteht – durch ein korrektes Unfallgutachten!

Kontaktieren Sie mich, ich freue mich auf Ihr Anliegen.